Jahresabschlüsse
Jahresabschlusstätigkeiten
Wir erledigen für Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlussarbeiten. Hierzu zählen der Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht für Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Einzelunternehmen, die Einnahmenüberschussrechnung (Gewinnermittlung) nach § 4 Abs. 3 EStG und die im zunehmenden Maße geforderten Erstellungsberichte.
Unsere Leistungen im Einzelnen:
- Jahresabschlüsse nach Steuer- und Handelsrecht
- Jahresabschlussberichte
- Einnahmenüberschussrechnungen gemäß § 4 Abs. 3 EStG
- Erstellung der steuerlichen E-Bilanz für das Finanzamt
- Offenlegung der Jahresabschlussdaten beim elektronischen Bundesanzeiger für Kapitalgesellschaften (und ähnliche Gesellschaften)
