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Jahresabschlüsse


Jahresabschlusstätigkeiten

Wir erledigen für Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlussarbeiten. Hierzu zählen der Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht für Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Einzelunternehmen, die Einnahmenüberschussrechnung (Gewinnermittlung) nach § 4 Abs. 3 EStG und die im zunehmenden Maße geforderten Erstellungsberichte.

Unsere Leistungen im Einzelnen:

  • Jahresabschlüsse nach Steuer- und Handelsrecht
  • Jahresabschlussberichte
  • Einnahmenüberschussrechnungen gemäß § 4 Abs. 3 EStG
  • Erstellung der steuerlichen E-Bilanz für das Finanzamt
  • Offenlegung der Jahresabschlussdaten beim elektronischen Bundesanzeiger für Kapitalgesellschaften (und ähnliche Gesellschaften)